ℹ️ TESTPFLICHT FÜR SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER IN DEN WEIHNACHTSFERIEN

Da in den Schulen in den Ferien nicht getestet wird müssen während der Weihnachtsferien auch Schülerinnen und Schüler zwischen 6 und 17 Jahren ein negatives Testergebnis nachweisen.

Möglich ist:

Schnellltest (24 Stunden gültig). Dieser kann bei einem der Testzentren oder direkt bei uns mit einem mitgebrachten Schnelltest unter unserer Aufsicht durchgeführt werden. Daheim durchgeführte Tests werden nicht akzeptiert!

PCR Test (48 h gültig)

Ausgenommen von der Testpflicht sind geimpfte und genesene Kinder und Jugendliche, deren Impung oder Genesung weniger als 6 Monate her ist.

der steinbock

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