Ab morgen 17.11.2012 gilt in Baden Württemberg die Alarmstufe, für euren Besuch im Steinbock bedeutet das:
2G-Regel
Ausnahmen gelten wie bisher für alle SchülerInnen und noch nicht eingeschulte Kinder unter 7 Jahren.
Ausserdem für Schwangere, Stillende und Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen dürfen, diese Gruppen müssen einen negativen Antigen-Test vorweisen können.
Maskenpflicht bleibt wie bisher bestehen, Ausnahmen bei der aktiven Sportausübung und am Platz im Cafe