Ab heute 28.01.2022 gilt in Baden Württemberg die Alarmstufe I, für euren Besuch im Steinbock bedeutet das: ➡ 2G-Regel
Also Einlass für Geimpfte und Genesene, ein zusätzlicher negativer Testnachweis ist NICHT erforderlich
⚠ Ausnahmen gelten wie bisher für alle Kinder unter 6 Jahre, sowie SchülerInnen bis 17 Jahre.
⚠ Außerdem für Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen dürfen oder für die es keine Empfehlung der STIKO gibt, diese müssen einen negativen Antigen-Test vorweisen können.
⚠FFP2-Maskenpflicht bleibt wie bisher bestehen, Ausnahmen bei der aktiven Sportausübung an der Wand und am Platz im Cafe, wo die bisherige Sperrstunde entfällt.